Während Raver in Berlin schon am Karfreitag abends wieder tanzen dürfen, herrscht in Bayern bis Karsamstag Mitternacht komplette Funkstille. Wir geben einen Überblick über die Oster-Tanzverbote in allen Bundesländern – mit Uhrzeiten und weiteren Details.
Von Berlin bis Bayern: So unterschiedlich ist das Tanzverbot an Ostern
Was passiert, wenn Clubkultur auf Tradition trifft? Wenn die Bässe schweigen müssen, weil es der Kalender verlangt? Jedes Jahr zu Ostern zeigt sich in Deutschland ein ganz besonderes Spannungsfeld: das gesetzlich verankerte Tanzverbot an stillen Feiertagen – allen voran der Karfreitag.
Während auf der einen Seite die elektronische Musikszene für Freiheit, Gemeinschaft und kollektive Ausgelassenheit steht, pocht auf der anderen Seite der Gesetzgeber auf Rücksichtnahme, Besinnung und Stille. Eine Debatte, die längst über rechtliche Regelungen hinausgeht – und Fragen aufwirft: Wie viel Raum bleibt der Kultur in einem Land, das Stille verordnet?
Fakt ist: Wer Ostern feiern will, sollte wissen, wann und wo das (nicht) erlaubt ist. Deswegen haben wir die aktuellen Regeln für Ostern 2025 zusammengestellt:

Was viele ebenfalls nicht wissen: Auch Filmvorführungen mit „nicht feiertagsgemäßer Stimmung“ können am Karfreitag verboten sein. In Bayern etwa dürfen keine Filme gezeigt werden, „die den ernsten Charakter des Tages stören“.
Ob man das Tanzverbot nun für überholt oder respektvoll hält – wichtig ist: Wer Ostern feiern will, sollte sich vorher über die örtlichen Bestimmungen informieren. Denn wer am Karfreitag in München oder Mainz zu laut aufdreht, riskiert schnell eine saftige Strafe – in Bayern sind Bußgelder bis zu 10.000 € möglich.
Fotocredit: MontyLov
Tanzverbot und Grundrechte
In Deutschland schützt das Grundgesetz sowohl die Religionsfreiheit als auch die Kunst- und Versammlungsfreiheit. Das Tanzverbot an Karfreitag und anderen stillen Feiertagen basiert auf Landesgesetzen, die dem „Schutz der Feiertagsruhe“ dienen sollen – besonders aus Rücksicht auf die christliche Prägung des Tages. Kritiker bemängeln, dass damit kulturelle Ausdrucksformen wie Clubkultur, Konzerte oder Tanzveranstaltungen eingeschränkt werden – oft unabhängig von deren religiösem Bezug. Die Debatte darüber ist längst ein Kulturkonflikt: Wie viel Stille darf der Staat vorschreiben, und wo beginnt das Recht auf selbstbestimmtes Feiern? Die Antwort fällt je nach Perspektive unterschiedlich aus - und ändert sich möglicherweise mit jeder Generation.

Franz Beschoner
Head of Editorial / franz@djmag.de